3. Internationale Menschenrechtskonferenz
Bari, Europäische Union: Welche Aussichten für Asbest?
Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer: Welche Rechte und Pflichten?
Wirtschaftliche, finanzielle und Vermögensszenarien infolge der Insolvenz des Unternehmers und des Konkursverfahrens
Vorläufige Ausübung des Insolvenzgeschäfts
Geldwäsche, Wiederverwendung und Selbstwäsche, Rechtsprechung und Dilemmata für Sportvereine und Wettbüros: die Begründung des Organisationsmodells gemäß Gesetzesdekret 231/2001
Wucher, Geldwäsche und neue Grenzen der organisierten Kriminalität: von der Schrotflinte zur neuen Wirtschaft
3. Internationale Menschenrechtskonferenz
(Universität Olsztyn, Polen, 29.-30. Mai 2003) mit einem Bericht zum Thema „Der Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten: Absichtsgemeinschaft zwischen der Neuen Polnischen Verfassung und dem Europäischen Verfassungsprojekt“;
Bari, Europäische Union: Welche Aussichten für Asbest?
tenutosi in data 12 dicembre 2007 presso l’aula Aldo Moro della Facoltà di Giurisprudenza dell’Università di Bari con una relazione dal titolo “Il nesso eziologico tra la condotta (omissiva) del datore di lavoro e la malattia professione: le leggi scietifiche”;
Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer: Welche Rechte und Pflichten?
(6 Kreditpunkte, verliehen vom Rat der Anwaltskammer von Bari), gehalten am 12. Dezember 2008 im Aldo Moro-Klassenzimmer der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bari;
Wirtschaftliche, finanzielle und Vermögensszenarien infolge der Insolvenz des Unternehmers und des Konkursverfahrens
4 Credits, verliehen vom Rat der Anwaltskammer von Bari), gehalten am 10.12.2010 im Aldo Moro-Klassenzimmer der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bari mit einem Bericht über das „Verhalten der Verwaltungsbeamten gemäß Art. 2633 des italienischen Zivilgesetzbuches";
Vorläufige Ausübung des Insolvenzgeschäfts
(4 Kreditpunkte, verliehen vom Rat der Anwaltskammer von Bari), gehalten am 27.01.2012 im Aldo Moro-Klassenzimmer der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bari mit einem Bericht über die "Verbrechen der in Art. 2639 des italienischen Zivilgesetzbuches";
Geldwäsche, Wiederverwendung und Selbstwäsche, Rechtsprechung und Dilemmata für Sportvereine und Wettbüros: die Begründung des Organisationsmodells gemäß Gesetzesdekret 231/2001
(gefördert von der Anwaltskammer von Bari) in der Kongresshalle des Circolo Cannottieri Barion Bari am 29. November 2019 mit einem Bericht zum Thema „Die Struktur des Verbrechens der Geldwäsche und der territorialen Gerichtsbarkeit“;
Wucher, Geldwäsche und neue Grenzen der organisierten Kriminalität: von der Schrotflinte zur neuen Wirtschaft
Live-Report-Interview am 22. Mai 2020 mit Magistrat Otello Lupacchini, Experte für organisierte Kriminalität und Autor von "Banda della Magliana" mit einem Bericht zum Thema "Handelsunternehmen und Recycling".