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Verstoß gegen DASPO

daspo

Heute werden wir uns mit einem DASPO-Verletzungsfall befassen, der von unserer Kanzlei bearbeitet wird

 

Das Daspo es handelt sich um eine Bestimmung, die Personen, die als gefährlich gelten, den Zugang zu Sportveranstaltungen verbietet.

Herr. P. erhielt eine DASPO-Bestimmung (Verbot des Zugangs zu Sportveranstaltungen) des Quästors wegen Unruhen während eines Fußballspiels.
Die DASPO forderte den P. auf, sich beim Bahnhof Carabinieri zu melden, um sich bei Sportveranstaltungen in die Anwesenheitsliste „einzutragen“.
Dieselben gingen jedoch anlässlich eines Spiels der Nationalmannschaft zusammen mit den Herren S. und D. nicht zur Unterzeichnung am Bahnhof Carabinieri und wurden daher alle an die Justizbehörde verwiesen.

Das Urteil:

Im Laufe des Prozesses wird die Verletzung von Art. 415-bis Absatz 3 der Strafprozessordnung, für die die Unterlagen zur Erfüllung der Aufgaben des Ritus an den Staatsanwalt zurückgegeben wurden.
Anschließend wird der Verstoß gegen Art. 542 der Strafprozessordnung unter Bezugnahme auf das Gesetzesdekret vom 7. September 2012, n. 155 der Überprüfung der Gerichtsbezirke (sog. "Gerichtsschneider"), da der Ort der Urteilsverkündung nicht so richtig angegeben war.
Schließlich wurde der Staatsanwalt aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichts Nr. 283/2000, die die verfassungsrechtliche Unrechtmäßigkeit von Art. 37 der Strafprozessordnung, wonach der Richter berufen ist, über die Verantwortlichkeit eines Angeklagten zu entscheiden, der in einem anderen Verfahren, auch wenn nicht strafrechtlich, eine Bewertung der Begründetheit desselben Sachverhalts gegen denselben Gegenstand geäußert hat, als vertretbar.
Ausnahme kultiviert bis zum Obersten Kassationsgericht.
Das Berufungsgericht beendete die Affäre mit der Entscheidung, wegen der Verjährung der Straftat nicht vorgehen zu müssen.
Tatsächlich ist die Verletzung von Art. 1 Absatz 1 Gesetz Nr. 118/2014, die die Übergangsregelungen gem. 15-bis Gesetz Nr. 67/2014, die im Wesentlichen mit einer Art Ultraktivität der Verzugserklärung die Pflicht auferlegte, dem Beschuldigten den Versäumnisauszug des Satzes ersten Grades anzuzeigen.
Die Angeklagten S. und D., die von einem anderen Verteidiger verteidigt wurden, wurden zur Strafe verurteilt.

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