{"id":1320,"date":"2021-06-02T10:41:08","date_gmt":"2021-06-02T08:41:08","guid":{"rendered":"https:\/\/labfirm.it\/?p=1320"},"modified":"2021-06-03T12:37:44","modified_gmt":"2021-06-03T10:37:44","slug":"responsabilita-medica-e-giudizio-controfattuale","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/labfirm.it\/de\/responsabilita-medica-e-giudizio-controfattuale\/","title":{"rendered":"\u00c4rztliche Haftung und kontrafaktisches Urteil"},"content":{"rendered":"

Es ist immer zu pr\u00fcfen, ob das vom Arzt unterlassene Verhalten den Eintritt des Ereignisses verhindert oder wesentlich verz\u00f6gert h\u00e4tte<\/h1>\n

Die medizinische Verantwortung des Gyn\u00e4kologen <\/strong>was vom Berufungsgericht best\u00e4tigt wird, das den Arzt wegen des Verbrechens verurteilt, Totschlag<\/strong> bezeichnet inKunst. 589 cp<\/strong> wozu Verschulden bestehend aus Fahrl\u00e4ssigkeit, Unvorsichtigkeit und Unerfahrenheit<\/strong>, f\u00fcr das Vers\u00e4umnis, die Patientin im letzten Schwangerschaftsmonat den notwendigen gyn\u00e4kologischen Kontrollen bestehend aus kardiotokographischen Spuren, Blutdruck- und Gewichtsmessungen sowie blutchemischen Untersuchungen zu unterziehen sowie eine rechtzeitige diagnostische Abkl\u00e4rung bei einer adip\u00f6sen Patientin mit Zwillingen zu unterlassen Schwangerschaft und an pr\u00e4gestionaler Hypertonie mit begleitender Schilddr\u00fcsenerkrankung und Gewichtszunahme in der Schwangerschaft, eine klinische Situation, die den Gyn\u00e4kologen h\u00e4tte veranlassen sollen, nach der Diagnose einer hypersekretorischen Bronchopathie, die nur mit Antibiotika behandelt wird, einen Notfallkaiserschnitt zu bevorzugen, verursachte die Tod der Schwangeren<\/strong>.<\/p>\n

Der Supreme Court kritisierte jedoch den Argumentationsweg des Court of Appeal, weil er sich als unzureichend und teilweise widerspr\u00fcchlich in der exakten Identifizierung einer eindeutigen \u00e4tiologische Verbindung<\/strong> zwischen dem dem Angeklagten angelasteten Verhalten und dem Todesfall und der Identifizierung derselben dem Angeklagten zuzurechnenden schuldhaften Profile.
\nNach Angaben des Obersten Kollegiums erinnert der Richter der ersten Instanz zwar an die Vereinigte Sektionen Franzese<\/strong> von 2002 betreiben beide Verdienstrichter weder eine gute Regierungsf\u00fchrung noch die in diesem Satz genannten Grunds\u00e4tze, ein unumg\u00e4nglicher Bezugspunkt in Bezug auf Kausalzusammenhang bei schuldhaften Straftaten<\/strong>, noch von all der rechtswissenschaftlichen Ausarbeitung, die dieses Legitimationsgericht in den letzten zwanzig Jahren mit der Frage der \u00e4rztlichen Haftung besch\u00e4ftigt hat.<\/p>\n

Der Richter der ersten Instanz und der Berufungsrichter verzichten vollst\u00e4ndig auf die CD kontrafaktisches Urteil<\/strong>, die, wie im vorliegenden Fall, nur ein rein hypothetisches Urteil sein kann, sondern vielmehr dazu tendieren muss, das unterlassene Verhalten als verifiziert zu ermitteln, wenn dieses mit hoher logischer Wahrscheinlichkeit den Eintritt des Ereignisses verhindert oder wesentlich verz\u00f6gert oder jedenfalls dessen Schadensintensit\u00e4t verringert hat.<\/p>\n

Arzthaftung<\/h2>\n

Der Oberste Gerichtshof erinnert an ein fr\u00fcheres Urteil, in dem die Haftung des Angeklagten ausgeschlossen war, da kein Beweis erbracht wurde, dass er bei einer Wiederholung bestimmter instrumenteller Untersuchungen mit Sicherheit oder hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Differenzialdiagnose von der formulierten gekommen w\u00e4re, die erlaubt haben, die Operation durchzuf\u00fchren, die erforderlich ist, um den Tod des Patienten zu verhindern.<\/p>\n

Mit anderen Worten, beim schuldhaften Unterlassungsdelikt kann der Kausalzusammenhang zwischen Unterlassung und Ereignis nicht allein anhand des statistischen Wahrscheinlichkeitskoeffizienten angenommen werden, sondern muss wie ein Urteil mit hoher logischer Wahrscheinlichkeit \u00fcberpr\u00fcft werden, die wiederum nicht nur auf einer deduktiven Argumentation auf der Grundlage wissenschaftlicher Verallgemeinerungen, sondern auch auf einer induktiven Beurteilung der heilbringenden Rolle des unterlassenen Verhaltens beruhen muss, die auf der Analyse der Charakterisierung der historischen Tatsache ausgearbeitet und auf die Besonderheiten fokussiert ist des konkreten Falles.<\/p>\n

Der Oberste Gerichtshof, Abschnitt IV ber\u00fccksichtigte in Anwendung des oben genannten Grundsatzes die Entscheidung, die das Bestehen des Kausalzusammenhangs zwischen dem unterlassenen Verhalten des An\u00e4sthesisten best\u00e4tigt hatte, das darin besteht, die EKG-Spuren des Patienten w\u00e4hrend eines chirurgischen Eingriffs nicht zu \u00fcberwachen und in der nicht rechtzeitigen Erkennung kardialer Komplikationen durch Asystolie und die schweren Hirnsch\u00e4den, die durch die Verz\u00f6gerung der Herzmassage verursacht wurden.<\/p>\n

Mit anderen Worten, der Oberste Gerichtshof lehrt, dass man, um zu einem Verurteilungsurteil zu gelangen, in der Lage sein muss, im Sinne einer "Verfahrenssicherheit", d. h. einer hohen rationalen Glaubw\u00fcrdigkeit oder logischen Wahrscheinlichkeit, zu behaupten, dass es genau dieses Verhalten unterlassen, um das sch\u00e4digende Ereignis zu bestimmen (in Bezug auf einen Fall der beruflichen Vernachl\u00e4ssigung der \u00e4rztlichen Verantwortung aufgrund von Unterlassung, fr\u00fchzeitige Diagnose einer Lungenneoplasie aufgrund oberfl\u00e4chlicher oder falscher Lekt\u00fcre des radiologischen Berichts, f\u00fcr die das Gericht den urs\u00e4chlichen Zusammenhang als gegeben ansah) auch ohne Autopsieuntersuchung).<\/p>\n

Das angefochtene Urteil gibt zwar die Stellungnahme der Gutachter wieder und vergleicht die in das Verfahren eingebrachten wissenschaftlichen Erkenntnisse, scheint aber nicht den vom Obersten Gerichtshof vertretenen Grundsatz zu ber\u00fccksichtigen, der, Abschnitt 4, dass ein Grund angegeben ist, aus dem nicht hervorgeht, ob der konkrete Fall durch Leitlinien oder andernfalls durch gute klinische Pflegepraxis<\/strong>, den Kausalzusammenhang unter Ber\u00fccksichtigung des durch die vorgenannten Parameter angezeigten heilsamen Verhaltens zu beurteilen oder zu spezifizieren, um welche Form des Verschuldens es sich handelt, wenn allgemeines oder spezifisches Verschulden, ggf. unter Ber\u00fccksichtigung von Vorsichtsregeln in Richtlinien, wenn Verschulden aufgrund von Unerfahrenheit , Fahrl\u00e4ssigkeit oder Unvorsichtigkeit, aber auch ein Grund, aus dem nicht festgestellt werden kann, ob und inwieweit das Verhalten des medizinischen Fachpersonals von Leitlinien oder guter klinischer Praxis abgewichen ist, kann heute weder als zufriedenstellend noch als gesetzeskonform angesehen werden.<\/p>\n

Veranstaltungen:<\/h3>\n

Die Patientin, die in der 37. Schwangerschaftswoche schwanger war, wurde zum vereinbarten Termin mit dem Gyn\u00e4kologen ihres Vertrauens (der sie w\u00e4hrend der gesamten Schwangerschaft begleitet hatte) in die Klinik eingeliefert, um den geplanten Kaiserschnitt durchzuf\u00fchren.
\nBei der Ankunft in der Klinik erkannte die diensthabende Gyn\u00e4kologin den Ernst der Lage (die Patientin zeigte schwere Allgemeinerkrankungen, schwere Gestose und schwere Hepatogestose mit Gewebsnekrosen und Bluthochdruck, w\u00e4hrend einer der Feten den Schlag nicht sp\u00fcrte) f\u00fcr wen er beschloss, nach subarachnoidaler Spinalan\u00e4sthesie sofort zum Kaiserschnitt zu gehen.
\nNach kurzer Zeit verlor die Frau das Bewusstsein und erlitt einen Herz-Kreislauf-Stillstand. Nachdem die Reanimationsman\u00f6ver durchgef\u00fchrt waren, wurden die Herzfunktionen wieder aufgenommen, wof\u00fcr die F\u00f6ten extrahiert wurden, von denen einer am Leben war, der andere aufgrund des "echten Knotens" der Nabelschnur tot war.
\nBald darauf erlitt die Frau zwei weitere Kreislaufstillst\u00e4nde, f\u00fcr die sie ins Krankenhaus eingeliefert wurde, wo die Patientin starb, ohne jemals von der Intensivstation entlassen worden zu sein.<\/p>\n

Der Motivationsfehler der Verdienstrichter:<\/h3>\n

Der Richter erster Instanz hatte sowohl f\u00fcr den Tod der Patientin als auch f\u00fcr einen der Zwillinge die gleichen Todesursachen festgestellt, indem er ausf\u00fchrte, dass es klare Anhaltspunkte daf\u00fcr gebe, den Kaiserschnitt vorwegzunehmen und die Grundlagen der instrumentellen Untersuchungen zu verbreitern und dass im Vorgriff auf den Kaiserschnitt die Patientin w\u00e4re mit Zyanose und Dyspnoe nicht in die Klinik gekommen und der Nabelschnurknoten w\u00e4re nicht erdrosselt worden, so dass auch der F\u00f6tus eines der Zwillinge nicht gestorben w\u00e4re.<\/p>\n

Das Berufungsgericht unterscheidet dagegen die beiden Todesf\u00e4lle.<\/h3>\n

Aus den vorliegenden Unterlagen, insbesondere aus den durchgef\u00fchrten und untersuchten Spuren, l\u00e4sst sich kein Mangel an Verlangsamungen, Tachykardie oder Bradykardie erkennen, die auf ein fetales Leiden hindeuten und auch bei der Ultraschallkontrolle zeigten die Zwillinge Anzeichen einer fetalen Gesundung -Sein, interpretiert von einem visuell und fast \u00fcberlappenden Umstand, der nicht aufgetreten w\u00e4re, wenn einer der beiden in einer hypoxischen Situation gewesen w\u00e4re. Daher gab es keine Bedingungen daf\u00fcr, den Patienten einer kontinuierlichen Nachverfolgung zu unterziehen. die jedoch hinsichtlich der untersuchten Strecken korrekt \u00fcberwacht worden waren.<\/p>\n

Das gute Wachstum des F\u00f6tus l\u00e4sst uns mit Zuversicht best\u00e4tigen, dass der einzige Unterschied zwischen den Zwillingen das Vorhandensein des echten Knotens f\u00fcr einen von ihnen war; so ist einer unerwartete und unvorhersehbare Pathologie<\/strong>, bestimmt durch den Verschluss der Nabelschnur, die bis dahin richtig funktioniert hatte. Die Patientin befand sich nicht in einer Entbindungssituation, ein Zustand, bei dem die Nabelschnursch\u00e4digung angesichts der engen Kontraktionen auch vorhersehbar sein kann; ansonsten ist es au\u00dferhalb der Arbeit ein Ereignis \u00a0Strangulation durch Verdrehen der Nabelschnur<\/strong> absolut<\/span><\/strong>\u00a0unberechenbar<\/strong>, verbunden mit den Bewegungen des F\u00f6tus, die dazu f\u00fchren k\u00f6nnen, dass die Nabelschnur in seiner spontanen Aktivit\u00e4t gestrafft wird.<\/span><\/p>\n

Nach Ansicht des Berufungsgerichts ist es nicht der PC. in der Wehenphase war das Ereignis nicht nur absolut unvorhersehbar, sondern auch durch spezielle Untersuchungen oder durch Flowmetrie nicht diagnostizierbar.<\/p>\n

Diese Beurteilung ist eine diagnostische Technik, deren Hauptzweck darin besteht, den Gesundheitszustand des F\u00f6tus zu beurteilen, der zu einer Verz\u00f6gerung des fetalen Wachstums und in der Folge zu einer fetalen Asphyxie f\u00fchren kann, aber sie ist nicht n\u00fctzlich f\u00fcr die Vorhersage akuter traumatischer Ereignisse, wie z Abl\u00f6sung der Plazenta oder von Pathologien des Funiculus. F\u00f6tale Todesf\u00e4lle im Zusammenhang mit diesen letzteren Ereignissen (laut wissenschaftlicher Literatur) sind weder vorhersehbar noch daher vermeidbar. Vor diesem Hintergrund kann dem Angeklagten keine fahrl\u00e4ssige Fahrl\u00e4ssigkeit im Zusammenhang mit dem Tod eines der Zwillinge zur Last gelegt werden.<\/p>\n

Die Richter der Verdienstlastung hingegen best\u00e4tigen die Verantwortung des Richters erster Instanz f\u00fcr den Tod des Patienten. aber in diesem Punkt macht die erkl\u00e4rte Unvorhersehbarkeit und Unvermeidlichkeit der Ereignisse im Krei\u00dfsaal, die zum Tod des F\u00f6tus f\u00fchrten, einige der Schlussfolgerungen, die zur Best\u00e4tigung des Todesurteils f\u00fchrten, widerspr\u00fcchlich.<\/p>\n

Die Kassation<\/h3>\n

Der Oberste Gerichtshof wendet mit einer innovativen Motivationsformel ein, dass das Berufungsgericht in der thema-entscheidung, die den Fragen h\u00e4tte unterzogen werden m\u00fcssen, einen Fehler gemacht habe: Der Angeklagte befand sich beim Ausgang des Amtsweges in einer solchen Situation, dass er die Kaiserschnitt zwei Monate sp\u00e4ter geplant? Haben akkreditierte Richtlinien und \/ oder Praktiken es in Anwesenheit einer adip\u00f6sen und hypertensiven Frau mit schwerer Bronchitis vorgeschrieben? Wurde bereits eine Gestose diagnostiziert?
\nUnd auf der Grundlage der Vereinigte Sektionen Franzese<\/strong>, den Kaiserschnitt um zwei Tage vorwegzunehmen, h\u00e4tte die Frau mit einem hohen Ma\u00df an rationaler Glaubw\u00fcrdigkeit vor dem Herzstillstand bewahrt? Und worin finden sie ihre Ursache: in der Gestose? Bei Bluthochdruck?<\/p>\n

Der Oberste Gerichtshof hat klargestellt, dass die rechtliche Relevanz der Leitlinien<\/strong> - obwohl sie weiterhin klinische Verhaltensempfehlungen darstellen und auch wenn ihre Identifizierung oft eine alles andere als einfache Operation darstellt, auch weil das Gesetz Nr. 189 von 2012 bezieht sich auf die "von der wissenschaftlichen Gemeinschaft akkreditierten Leitlinien und bew\u00e4hrten Praktiken", die keine Kriterien f\u00fcr deren Bestimmung bieten - es wird nach der Intervention des Balduzzi-Gesetzes verst\u00e4rkt, und es muss hervorgehoben werden, dass, wenn sie davon ausgehen sollten ein Wert des "Beurteilungsparameters", stellt die genaue Identifizierung der spezifischen Richtlinien, die der Pfleger befolgen muss, notwendigerweise einen grundlegenden Schritt dar (medizinische Verantwortung).
\nAllerdings hebt der Oberste Gerichtshof die angefochtene Strafe ohne Aufschub auf, weil die Straftat verj\u00e4hrt ist.<\/p>\n

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Va sempre verificato se la condotta, omessa dal medico, avrebbe impedito o significativamente ritardato il verificarsi dell’evento La responsabilit\u00e0 medica del ginecologo che viene confermata dalla Corte d\u2019appello che condanna il medico per il reato di omicidio colposo di cui all\u2019art. 589 c.p. perch\u00e8, per colpa consistita in negligenza, imprudenza ed imperizia, per aver omesso […]<\/p>","protected":false},"author":4,"featured_media":1321,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"site-sidebar-layout":"default","site-content-layout":"default","ast-site-content-layout":"","site-content-style":"default","site-sidebar-style":"default","ast-global-header-display":"","ast-banner-title-visibility":"","ast-main-header-display":"","ast-hfb-above-header-display":"","ast-hfb-below-header-display":"","ast-hfb-mobile-header-display":"","site-post-title":"","ast-breadcrumbs-content":"","ast-featured-img":"","footer-sml-layout":"","theme-transparent-header-meta":"default","adv-header-id-meta":"","stick-header-meta":"","header-above-stick-meta":"","header-main-stick-meta":"","header-below-stick-meta":"","astra-migrate-meta-layouts":"default","ast-page-background-enabled":"default","ast-page-background-meta":{"desktop":{"background-color":"","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""},"tablet":{"background-color":"","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""},"mobile":{"background-color":"","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""}},"ast-content-background-meta":{"desktop":{"background-color":"var(--ast-global-color-5)","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""},"tablet":{"background-color":"var(--ast-global-color-5)","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""},"mobile":{"background-color":"var(--ast-global-color-5)","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""}},"footnotes":""},"categories":[1,33],"tags":[],"class_list":["post-1320","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-legal","category-cronaca"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/labfirm.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1320","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/labfirm.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/labfirm.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/labfirm.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/labfirm.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1320"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/labfirm.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1320\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/labfirm.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1321"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/labfirm.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1320"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/labfirm.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1320"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/labfirm.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1320"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}