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Militärgericht und ordentliches Gericht

tribunale

Die Zuständigkeit des Militärgerichts und des ordentlichen Gerichts

Wie der Konflikt im Wettbewerbsfall gelöst wird

formelle Verbrechen?

Der Kassationshof wurde konsultiert, um den positiven Zuständigkeitskonflikt beizulegen – wenn sich mehrere Richter für die gleiche Sache für zuständig halten – der vom Richter für die vorläufigen Ermittlungen gegen Cosenza aufgeworfen wurde und von den Angeklagten gedrängt wurde, sich für die Verbrechen von zu verantworten falsch ideologisch von einem Amtsträger im Sinne von Art. 479 des Strafgesetzbuches sowie von Lieferung verletzt plurierschwerend gem. 47 und 120 cpm.
Die GIP wies darauf hin, dass gegen die Angeklagten in Bezug auf denselben Sachverhalt vor dem Militärgericht von Neapel Anklage erhoben worden sei und dass bei einem förmlichen Auswahlverfahren die Zuständigkeit zur Kenntnis der Militärdelikt es liegt an der Militärrichter während al gewöhnlicher Richter dafür ist die Kenntnis der Volkskriminalität verantwortlich.

Die Tatsache:

Den beiden im Mobilfunkdienst des Carabinieri Operative und Radiomobile Nucleus tätigen Beamten wurde vorgeworfen, die vorzeitige Rückkehr an die Einsatzzentrale nicht mitgeteilt und die Namen der tatsächlich kontrollierten Personen in die Anlage zum Dienstbefehl aufgenommen zu haben, aber an Orten und zu anderen Zeiten als den aufgeführten.
In der Vorverhandlung stellte sich heraus, dass gegen die beiden Angeklagten ein Anklageersuchen der Staatsanwaltschaft beim Militärgericht Neapel wegen des Verbrechens der missbräuchlichen Mehrfachsendung im Wettbewerb anhängig war.

Der Oberste Gerichtshof hebt hervor, dass sich aus den Anklagepunkten der beiden Verfahren das Vorliegen eines Zusammenhangsverhältnisses aufgrund der formalen Übereinstimmung der Straftaten nach Art. 12 lett. b) cpp finden sich als objektive Elemente des Verhaltens des Angeklagten sowohl in Art. 479 des Strafgesetzbuches. wie viel drin'Kunst. 120 Absätze 1 und 2 cpm verschlimmert durch Kunst. 47 Absatz 2 cpmp.

Die Ausrichtung des Obersten Gerichtshofs:

Der Oberste Gerichtshof geht bei seiner Bewertung von Art. 103 Absatz 3 Verfassung, für die jede Verletzung des Militärstrafrechts, ein Verbrechen, das die Interessen der Militärverwaltung verletzt und von einer ihr angehörenden Person begangen wird, in die ausschließliche Zuständigkeit der Militärjustizbehörde fällt.
Dieser allgemeine Grundsatz muss zwingend mit Art. 13 Abs. 2 cpp, für die im Falle des Zusammenhangs von Straftaten die Zuständigkeit des ordentlichen Richters auch für das Militärverbrechen liegt, sofern das gemeine Verbrechen nach den Kriterien des Art. 16 Absatz 3 Vgl.

Während in den anderen Fällen die ordentliche und die Militärgerichtsbarkeit getrennt bleiben, mit der Folge, dass die Kenntnis von Militärdelikten dem Militärrichter und die für allgemeine Delikte dem ordentlichen Richter gehört.
Einzige Voraussetzung ist, dass zum einen die Straftaten in einem noch nicht unwiderruflichen Urteil anhängigen Verfahren angefochten werden und zum anderen im Ermittlungsverfahren kein Abweisungsbeschluss zur ordentlichen Straftat vorliegt, was die Verbindung betriebsbereit machen würde. .

Zur Beilegung des Zuständigkeitskonflikts zwischen Militär- und ordentlichen Richtern muss der Oberste Gerichtshof, nachdem er den Zusammenhang zwischen den strittigen Verbrechen festgestellt hat, in völliger Autonomie und Ermessen auch die Richtigkeit der rechtlichen Qualifizierung der historischen Tatsache in ihrer kriminalistischen Komponenten des Verhaltens, des Ereignisses und des Kausalzusammenhangs, die vom ordentlichen Richter bzw. vom Militärrichter zugeschrieben werden.
Es versteht sich, dass die Prüfung der höheren Schwere der Straftat auf dem von der Staatsanwaltschaft formulierten Einwand beruht, es sei denn, es liegen sofort erkennbare Fehler vor, die das Gericht nicht unterlassen kann, sie abzuändern.

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs:

Der Oberste Gerichtshof stellt fest, dass im Fall der beiden Beamten, die zum Mobilfunktarif des Carabinieri Operate und des Radiomobile Nucleus dienen, eine Einstellung des Prozesses wegen des nichtmilitärischen Vergehens und die Bedingungen für eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen sind die Feststellung des Sachverhalts durch die Staatsanwaltschaft richtig formuliert ist.
Aufgrund der höheren gesetzlichen Grenzen der zu verhängenden Strafe ist daher die Schwere der in Art. 479 StGB angegriffen im Verfahren vor dem Gericht von Cosenza, zu dem auch die Kenntnis des Militärverbrechens nach dem in Art. 13 Absatz 2 Vgl.

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